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Allgemeine Geschäftsbedingungen




Verfügbarkeit der Veranstaltungsräume
Die Veranstaltungsräume stehen dem Veranstalter 8 Stunden zur Verfügung insofern nichts anderes vereinbart wurde. Verein Auffall behält sich das Recht vor, die weiteren Räumlichkeiten für andere Veranstaltungen zu nutzen.

Einrichten des Veranstaltungsraumes
Das Einrichten des Raumes ist 1 Stunde vor Beginn kostenlos jedoch abhängig von der Verfügbarkeit.
Möchte der Veranstalter den Raum bereits am Vortag für das Einrichten in Anspruch nehmen, wird 50% der Raummiete in Rechnung gestellt.


Aufpreis für grösseren Raum nach Verfügbarkeit
Sollte kurzfristig ein weiterer Raum gewünscht werden, der einer grösseren Anzahl Teilnehmer als vertraglich vereinbart entspricht, werden CHF 30.00 pro Person zusätzlich verrechnet.

Offerte und deren Gültigkeit
Die Offerte basiert auf den vom Kunden angegebenen Eckdaten, wie Personenzahl, Ablauf und Budget. Veränderungen der Ausgangslage können Preisänderungen zur Folge haben.
Eine Offerte bleibt 7 Tage gültig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


Reservation | Buchung
Sämtliche Reservationen werden vom Verein Auffall schriftlich bestätigt. Bei provisorischen Buchungen wird der Kunde gebeten, seine definitive Entscheidung innerhalb von 7 Tagen bekannt zu geben.
Verein Auffall behält sich das Recht vor, provisorisch reservierte Räumlichkeiten weiter zu vermieten, solange keine schriftliche Reservierungsbestätigung vorliegt.
Eine Reservation wird rechtskräftig, sobald dem Verein Auffall ein vom Kunden rechtsgültig unterzeichnetes Doppel der Bestätigung vorliegt. Nach Bestellungseingang wird eine Anzahlung fällig (abhängig von der Grösse des Anlasses).
Verein Auffall verpflichtet sich die schriftlich vereinbarten Lieferungen und Leistungen termingerecht zu erbringen.
Der Veranstalter verpflichtet sich diese anzunehmen und innert vereinbarter Frist zu bezahlen.


Bestätigungen
Absprachen zum Anlass, die Personenzahl, usw. müssen bis spätestens 7 Tage vor dem Anlass getroffen sein und werden durch Verein Auffall schriftlich bestätigt. Wir bitten den Veranstalter die Bestätigung aufmerksam zu lesen und uns bei Unklarheiten oder Differenzen sofort zu kontaktieren. Vom Veranstalter gewünschte Zusatzleistungen, die nicht Vertragsbestandteil sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Teilnehmeranzahl
Die definitive Anzahl Teilnehmer ist bis 48 Stunden vor dem Anlass bekannt zu geben.
Rechnungsgrundlage für Veranstaltungen aller Art
Die angegebene Personenanzahl auf der definitiven Reservierungsbestätigung gilt als Verrechnungsgrundlage, ausser es werden mehr Gäste an der Veranstaltung teilnehmen, oder Verein Auffall wird mindestens 48 Stunden vor Beginn des Anlasses schriftlich über die geringere Teilnehmeranzahl informiert.


Parkplätze
Wir verfügen über keine Parkplätze. Es gibt jedoch in der Nähe das Parkhaus St. Jakob.

Rauchen
Alle Veranstaltungsräume, öffentliche Bereiche sind rauchfrei. Den Rauchern steht der Aussenbereich zur Verfügung.

Zusätzliche Auf- oder Abbauarbeiten
Verein Auffall richtet die Veranstaltungsräume gemäss vorheriger Absprache mit dem Veranstalter ein. Mehraufwand für zusätzlichen Auf-, Um- oder Abbauarbeiten wird mit CHF 45.00 pro Mitarbeiterstunde verrechnet.
Dies gilt auch für externe Aufträge.


Zapfengeld (Korkengeld)
Bei selbstmitgebrachten Spirituosen werden CHF 10.00 pro geöffnete Flasche verrechnet. Alle anderen Getränke und Speisen müssen, sofern nicht anders vereinbart, vom Verein Auffall bezogen werden.

Wunderkerzen und Feuerwerkskörper
Um die Sicherheit in den Räumlichkeiten zu gewährleisten sind Wunderkerzen und Feuerwerkskörper in den Innenräumen verboten. Feuerwerkskörper dürfen im Aussenbereich nur in Absprache mit Verein Auffall gezündet werden.

Entsorgung
Der Veranstalter kann Reste von Dekorationsmaterial oder Unterlagen nach einer Veranstaltung durch Verein Auffall entsorgen lassen. Verein Auffall behält sich vor, bei grösseren Mengen, eine Entsorgungsgebühr zu verrechnen.

Haftung bei Schäden
Die Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Veranstalter. Der Veranstalter haftet gegenüber Verein Auffall für Beschädigungen der Einrichtung, grober Verschmutzung der Räumlichkeiten oder des Inventars und für Verluste, die durch den Veranstalter, seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden.
Um Schäden vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial und anderen Gegenständen stets mit Verein Auffall abzustimmen. In jedem Fall hat der Veranstalter darauf zu achten, dass das Material feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht.
Bewachte Garderoben werden nur auf Anfrage zur Verfügung gestellt und mit CHF 45.00 pro Mitarbeiterstunde verrechnet. Verein Auffall lehnt jede Verantwortung für Diebstahl und Beschädigungen an mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab.


Zahlungskonditionen und Preise
Alle Preise sind in Schweizer Franken und verstehen sich inklusive Service und Mehrwertsteuer. Verein Auffall rechnet in Schweizer Franken ab. Preisangaben in Euro sind Richtwerte und werden 1:1 verrechnet.
Für Veranstaltungen, die einen Gesamtwert von CHF 1‘500.00 übersteigen, muss eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Gesamtarrangements geleistet werden.
Die Reservierung wird erst nach Erhalt dieser definitiv. Bei Stornierung des Anlasses innerhalb der kostenpflichtigen Annullierungsfrist wird die Anzahlung nicht rückerstattet.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Es werden keine Skonti oder Rabatte gewährt.
Bei einer Rechnungsanschrift im Ausland kann Verein Auffall die bestätigte Leistung zu 100% im Vorfeld fakturieren (Vorauszahlung 30 Tage vor Event beginn) oder auf eine gültige Kreditkarte belasten.


Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtstand bei allfälligen Streitigkeiten ist Basel.



Basel, 28. Mai 2021



 

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